Bodenschutz
Der Boden ist neben Oberflächengewässern und Grundwasser ein eigenständiges Schutzgut. Nach Bundesbodenschutzgesetz sind "die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen."
Entwicklungsziele
Anforderungen an den Bodenschutz werden in Deutschland mit dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der zugehörigen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt. Entwicklungsziele sind dabei u.a.:
Sparsame Inanspruchnahme von Böden
Schutz natürlicher Bodenfunktionen und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Bodens
Rekultivierung/Renaturierung
Zielgrößen
Aus dem BBodSchG bzw. der BBodSchV lassen sich direkt keine konkreten Anforderungen an die Regenwasserversickerung ableiten. Hinweise zur Abgrenzung zwischen Wasserrecht und Bodenschutz gibt ein Arbeitspapier der LABO (2005).
Literatur
LABO (2005): Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Wasserrecht (2. Teil), Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), abgerufen unter: www.labo-deutschland.de.