Sieker
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Die Regenwasserexperten

Bodenschutz

Der Boden ist neben Oberflächengewässern und Grundwasser ein eigenständiges Schutzgut. Nach Bundesbodenschutzgesetz  sind "die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen."

Entwicklungsziele

Anforderungen an den Bodenschutz werden in Deutschland mit dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der zugehörigen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt. Entwicklungsziele sind dabei u.a.:

  • Sparsame Inanspruchnahme von Böden

  • Schutz natürlicher Bodenfunktionen und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Bodens

  • Rekultivierung/Renaturierung

Zielgrößen

Aus dem BBodSchG bzw. der BBodSchV lassen sich direkt keine konkreten Anforderungen an die Regenwasserversickerung ableiten. Hinweise zur Abgrenzung zwischen Wasserrecht und Bodenschutz gibt ein Arbeitspapier der LABO (2005).

Literatur

  • LABO (2005): Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Wasserrecht (2. Teil), Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), abgerufen unter: www.labo-deutschland.de.

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Wegweiser

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Autor
Prof. Dr.-Ing. Heiko Sieker
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h.sieker[at]sieker.de