Flächenversickerung
Prinzip
Bei der Flächenversickerung wird das anfallende Regenwasser von befestigten Flächen in benachbarte Grünflächen abgeleitet, wo es flächenhaft versickert. Die Versickerung findet ohne wesentlichen Aufstau in dauerhaft begrünten Seitenbereichen bzw. teildurchlässigen befestigten Flächen (z.B. Sickerpflaster) statt.
Anwendungsbereich/Einschränkungen
Die Flächenversickerung kommt zur Anwendung, wenn ausreichend große Freiflächen im Verhältnis zur angeschlossenen versiegelten Fläche zur Verfügung stehen. Sie ist besonders für kleinere befestigte Freiflächen (Hofflächen, Zufahrten etc.) und kleine Verkehrsflächen mit geringerer Verkehrsbelastung geeignet.
Wasserwirtschaftliche Effekte
Die Verdunstung und Versickerung sind die Hauptkomponenten bei dieser Regenwasserbewirtschaftung. Schon bei der durchlässigen Pflasterung verdunsten im Jahresmittel 33% (ca. 1/3). Weitere 64% (ca. 2/3) versickern. Ein Anschluss an einen Kanal oder ein Gewässer entfällt.
Planung, Bemessung, Bau
Die Bemessung erfolgt nach DWA A138.Für die Flächenversickerung werden nur die Zuleitungen (oberflächennahe Rinnen), die vom Fallrohr zur Grünfläche führen, angelegt. Ein oberirdischer Speicher ,wie bei der Muldenversickerung, wird nicht benötigt. Wichtig ist, dass eine geschlossene Vegetationsdecke vorliegt, um Erosion und Verschlämmung zu vermeiden. Eine Bepflanzung mit Sträuchern ist möglich. Der Flächenbedarf pro 100 m² angeschlossene versiegelte Fläche liegt bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von 10-4 m/s bei ca. 70 m². Eine Flächenversickerung wird nur bei Böden mit guter bis sehr guter Wasserdurchlässigkeit (kf > 1 x 10-5 m/s) empfohlen. Die Gestaltung kann an die Landschaftsplanung angepasst werden. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von Gebäuden zum Schutz vor Vernässungsschäden sollte gewährleistet sein.
Kosten
Die Kosten für die Flächenversickerung sind i.d.R. in der Oberflächengestaltung durch die Landschaftsplanung enthalten. Als Herstellungskosten können je nach Aufwand 2,50-5 EUR/m² angesetzt werden.
Unterhaltung, Pflege
Die Vegetationspflege (Rasen oder Stauden und Gehölze) verhält sich entsprechend des sonst üblichen Aufwandes. Wichtig ist das Freihalten der Versickerungsfläche und des Einlaufbereiches von Laub u.ä. Bei Nachlassen der Versickerungsleistung sollte der Rasen vertikutiert werden.
Rechtliches
Da Regenwasser, sofern es gesammelt abgeleitet wird, rechtlich gesehen Abwasser ist und Grundwasser im rechtlichen Sinne ein Gewässer darstellt, erfüllt die Flächenversickerung - wie andere technische Versickerungsarten auch - den Tatbestand der Gewässerbenutzung. Nach §57 WHG ist ein derartige Einleitung grundsätzlich erlaubnispflichtig, sofern nicht gemäß einer Niederschlagswasser-Freistellungsverordnung die Bedingungen für die Erlaubnisfreiheit gegeben sind. Die meisten Bundesländer verfügen über eine Niederschlagswasserversickerungsverordnung.
Sofern die (Flächen-)Versickerung über die belebte Bodenzone erfolgt und die sonstigen Anforderungen nach dem technischen Regelwerk (hier DWA A138) eingehalten werden, kann von einer Behandlung des Regenwassers nach dem Stand der Technik ausgegangen werden.
Literatur
- DWA (2005): DWA-Arbeitsblatt A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef.