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Die Regenwasserexperten

EU-Kommunalabwasser-Richtlinie

Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1991 (91/271/EWG) über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserrichtlinie), regelt für die Mitgliedstaaten verpflichtend die Einleitung, Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser und von biologisch abbaubaren Industrieabwasser.

Das Thema Regenwasserbewirtschaftung wird in der Kommunalabwasserrichtlinie nur tangiert. So heißt es im Anhang I, Abschnitt A der Richtlinie :

„Da es in der Praxis nicht möglich ist, Kanalisationen und Behandlungsanlagen so zu dimensionieren, dass in Extremsituationen, wie z. B. bei ungewöhnlich starken Niederschlägen, das gesamte Abwasser behandelt werden kann, beschließen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Begrenzung der Verschmutzung aus Regenüberläufen. Solche Maßnahmen könnten vom Mischungsverhältnis, von der Leistungsfähigkeit bezogen auf den Trockenwetterabfluss oder von einer bestimmten tragbaren jährlichen Überlaufhäufigkeit ausgehen.“

Das Vereinigte Königreich Großbritannien wurde vom Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) am 18. Oktober 2012 wegen einer Vertragsverletzung  mit Bezug auf diese Formulierung verurteilt, da Mischwasserentlastungen in London mit ca. 25-40 Ereignissen pro Jahr nach Einschätzung des EuGH zu häufig aufgetreten sind. Da in Deutschland Mischkanalisationen im Mittel 20-40 Mal pro Jahr überlaufen und Abwasser ungereinigt in die Gewässer eingeleitet wird, kann dieses Urteil durchaus Auswirkungen auf die Praxis in Deutschland haben.

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