Bodenschutzgesetz
Im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) findet sich in §4 die Forderung, dass „Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden“. Der Begriff Boden beinhaltet dabei nach §2 BBodSchG auch den Bodenwasserhaushalt.
Zur Ergänzung des BBodSchG hat der Bund 1999 die BBodSchV - Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erlassen.
Zur Abgrenzung von Bodenschutz- und Wasserrecht hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Zusammenarbeit mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ein gemeinsames Papier erarbeitet (LABO 2005). In diesem Dokument finden sich auch Ausführungen zur Regenwasserversickerung. Allerdings ist zu beachten, dass dieses Papier vor der Novellierung des Wassergesetzes 2009 veröffentlicht wurde und somit nicht mehr ganz aktuell ist.
Unklar bleibt, ob die belebte Bodenzone in Versickerungsanlagen oder anderen Regenwasserbewirtschaftungsanlagen ein Boden im Sinne des BBodSchG ist. Der Übergang zwischen natürlichen Böden und technischen Substraten zur Filtration ist fließend. Hier bedürfte es einer Präzisierung.
Literatur
BBodSchG (1998): Bundesbodenschutzgesetz, erlassen am 17.3.1998, letzte Änderung am 31. August 2015, Abruf unter www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/
BBodSchV (1999): Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, letzte Änderung am 31. August 2015, Abruf unter www.gesetze-im-internet.de/bbodschv/
LABO (2005): Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Wasserrecht, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, download unter https://www.labo-deutschland.de/documents/BBodG_Wasserrecht_5a0.pdf