Konzepte zur Gewässerentwicklung
Hintergrund
Das übergeordnete Ziel des „guten ökologischen Zustandes“ gilt prinzipiell für alle Gewässer. Bei der Umsetzung der WRRL, die in Deutschland durch die Länder organisiert wird, liegt der Fokus jedoch auf den sogenannten „berichtspflichtigen Gewässern“. Somit werden die Anstrengungen auf solche Fließgewässer gebündelt, die in der Regel ein Einzugsgebiet von mindestens 10 km² besitzen und auf solche Standgewässer, deren Oberfläche mindestens 50 ha umfasst.
Obwohl sich die Bewertung von Gewässern mit dem Inkrafttreten der WRRL nicht mehr an Landesgrenzen orientiert, sondern auf hydrologischen Einzugsgebieten basiert, werden die Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne auf Landesebene organisiert. Für einzelne oder mehrere, hydrologisch eng verzahnte Teileinzugsgebiete werden sogenannte Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) erstellt. Abweichend vom Begriff des „Gewässerentwicklungskonzepts“ werden diese Konzepte teilweise auch unter den Bezeichnungen „Umsetzungsfahrpläne“ (NRW), „vorbereitende Maßnahmenplanung“ (Berlin) oder „regionale Arbeitsgruppen“ (Sachsen) durchgeführt.
Bearbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten
Die Inhalte der teilweise sehr umfassenden Gewässerentwicklungskonzepte lassen sich in vier Kernbereiche unterteilen:
1) Definition der Entwicklungsziele
2) Bewertung des aktuellen Zustands/ Defizitanalyse
3) Herleitung von Maßnahmen
4) Kommunikation des Konzepts
Zusätzlich zu den auf die Maßnahmenplanung ausgerichteten arbeiten, finden im Rahmen von Gewässerentwicklungskonzepten auch breit angelegte Gebietsbeschreibungen statt. GEKs sind somit nicht nur die Grundlage für weiterführende Maßnahmenplanungen, sondern auch umfassende Dossiers über die jeweiligen Einzugsgebiete mit Berücksichtigung aller Fachbelange, die Schnittstellen mit den jeweiligen Stand- und Fließgewässern, aber auch dem Grundwasser haben.
Entwicklungsziele
Zu Beginn der Bearbeitung sind die Ziele zu definieren
Defizitanalyse
danach muss der Istzustand analysiert und bewertet werden,