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Hochwasser-Risiko

Die EU-Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie (HRWM-RL) hat 2007 offiziell den Risiko-Begriff in die Deutsche Wasserwirtschaft eingeführt. Der Begriff Hochwasserrisiko ist dabei definiert als die „Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.“ Vereinfacht bedeutet Risiko damit:

Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit * Schadenserwartung

Diese Definition ist deutlich enger gefasst als die umgangssprachliche Verwendung des Begriffes Risiko, bei der häufig die Kombination zwischen Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe nicht berücksichtigt wird.

Der Risiko-Ansatz unterscheidet sich deutlich von dem bisherigen Konzept eines festen Hochwasserschutzziels. So wurden bislang Hochwasserschutzanlagen mit einem Bemessungsereignis (Bemessungsregen oder -abfluss) einer Eintrittswahrscheinlichkeit von T=100 a bemessen - unabhängig von den vorhandenen Schadenspotenzialen. So lautete §31b "Überschwemmungsgebiete" im WHG in der von Fassung 2007: "Für die in Satz 1 bestimmten Gewässer werden durch Landesrecht spätestens bis zum 10. Mai 2012 als Überschwemmungsgebiete mindestens die Gebiete festgesetzt, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser)".

Der Risiko-Ansatz erlaubt dagegen eine Differenzierung zwischen Bereichen mit hohen Schadenspotenzialen (wie z.B. Innenstädten, Gewerbegebieten, etc.) oder solchen mit eher geringen Schadenspotenzialen im Hochwasserfall (Landwirtschaftliche Flächen, Brachen, etc.).

Abb.: Risikodefinition gemäß HWRM-Richtlinie

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