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Die Regenwasserexperten

Hochwasser-Definition

Gemäß der Hochwasser-Risiko-Management-Richtlinie ist Hochwasser definiert als die

"zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Diese umfasst Überflutungen durch Flüsse, Gebirgsbäche, zeitweise ausgesetzte Wasserströme im Mittelmeerraum sowie durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser; Überflutungen aus Abwassersystemen können ausgenommen werden."

Im WHG ist der Begriff Hochwasser wie folgt definiert: "Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen."

In Deutschland hat der Gesetzgeber somit von der Ausnahmemöglichkeit für Abwassersysteme Gebrauch gemacht. Urbane Überflutungen (zumindest solche, die durch Entwässerungssysteme entstehen) fallen somit nicht unter den Hochwasserbegriff. Damit greifen hierfür auch nicht die vorgesehenen Instrumente wie z.B. Gefahrenkarten oder Hochwasser-Risiko-Management-Pläne.

Die in der ursprünglichen Definition des WHG von 2010 ebenfalls ausgenommenen Hochwasserarten "wild abfließendes Wasser" und "Überschwemmung durch Grundwasser" sind dagegen nach einer Änderung in 2013  in berücksichtigt. Deutschland ist damit einem Vertragsverletzungsverfahren der EU zuvorgekommen (BMUB 2013).

Literatur

BMUB (2013): Bericht des Bundes an die 81. Umweltministerkonferenz 15. November 2013 in Erfurt, Download unter: www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Umweltinformation/bericht_bund_umk_2013_bf.pdf

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