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DWA A117

Das DWA Arbeitsblatt A117 in der Fassung von 2006 regelt die Bemessung von Regenrückhalteräumen (RRR). Gemäß dem formulierten Anwendungsbereich ist das A117 als Planungshilfe für die gesamte Niederschlagswasserableitung zwischen der Grundstücksentwässerung und dem Gewässer anwendbar. Es kann auch für die Grundstücksentwässerung bzw. Gewässer angewendet werden, wenn die hierfür geltenden Normen der Grundstückentwässerung (DIN 1986-100) bzw. im Bereich von Gewässern (DIN 19700 Teile 10-12, „Hochwasser-Rückhalteräume“) berücksichtigt werden.

Im A117 wird zwischen dem einfachen Bemessungsverfahren mittels Bemessungsregen und dem Nachweisverfahren per Langzeitsimulation unterschieden. Das einfache Bemessungsverfahren wird durch die Größe des Einzugsgebietes (Ared < 200 ha), die Überschreitungshäufigkeit (n > 0.1 /a), sowie die Drosselspende (qdr < 2 l/s/ha) beschränkt.

Es muss betont werden, dass das A117 keine Bemessungsvorgaben enthält. Im Kapitel 4.3 „Berechnungsvorgaben“ heißt es: „Pauschale Angaben von Drosselabflussspenden und Überschreitungshäufigkeiten schließen sich aus. Vielmehr sind individuelle Überlegungen anzustellen, für die nachfolgend einige Hinweise gegeben werden:

  • RRR im Kanalnetz: Der Drosselabfluss wird aufgrund technischer und wirtschaftlicher Überlegungen festgelegt. Bei der Wahl der Überschreitungshäufigkeiten sind DIN EN 752 und DWA-A 118 zu beachten.
  • RRR vor Einleitung in das Gewässer: Kriterien für die Wahl des Drosselabflusses und der Überschreitungshäufigkeit ergeben sich aus dem Schutzbedürfnis des aufnehmenden Gewässers sowie der im Einzelfall zu erwartenden Belastung des jeweiligen Fließgewässers. Der Drosselabfluss und die Überschreitungshäufigkeit müssen entsprechend den Gewässerverhältnissen zwischen dem Betreiber der Abwasseranlage und der Genehmigungsbehörde festgelegt werden. Hinsichtlich des ebenfalls zu beachtenden Hochwasserschutzes ist das Schadenspotenzial der durch Überflutung betroffenen Gebiete maßgebend. Die für den Einzelfall vorgenommene Festlegung der Berechnungsvorgaben muss unter Abwägung der Zielgrößen Entwässerungskomfort, Gewässerschutz und Wirtschaftlichkeit getroffen werden.

 

 

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Autor
Prof. Dr.-Ing. Heiko Sieker
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