Sieker
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Die Regenwasserexperten

Bundesgesetzliche Regelungen

Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2006 das bundesdeutsche Wasserrecht von der Rahmengesetzgebung in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Damit besitzt der Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserhaushaltsrecht.

2009 hat der Bund von dieser neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und mit dem Wasserhaushaltsgesetz WHG ein Vollgesetz erlassen. Die Bundesländer dürfen zwar von den Bestimmungen des Bundes abweichen, allerdings nicht bei stoff- und anlagenbezogenen Vorschriften.

Im WHG sind auch die Vorgaben der maßgebenden EU-Richtlinien, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie, aufgegangen.

Neben dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen sind die vielen verschiedenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von besonderer Bedeutung für die tägliche Praxis. Auf Bundesebene sind dies vor allem die Abwasserverordnung und die Oberflächengewässerverordnung.
 
Außer dem Wasserrecht haben auch andere Gesetze wie z.B. das Bodenschutzgesetz oder das Baurecht Auswirkungen auf die Regenwasserbewirtschaftung

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer

Verordnung zum Schutz des Grundwassers

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen

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