Überflutungsschutz
Entwicklungsziele
In den letzten Jahren werden neben der Entwässerungssicherheit auch die Ziele "Überflutungsschutz" und "Risikominimierung bei Extremniederschlägen" formuliert.
"Überflutungsschutz" wird dabei so verstanden, dass Regenwasserbewirtschaftungsanlagen bei Starkniederschlägen zwar überstauen dürfen, aber dadurch keine (gravierenden) Schäden entstehen dürfen.
"Risikominimierung" bedeutet, dass bei Extremniederschlägen ein Versagen der Anlage und auch des Überflutungsschutzes nicht ausgeschlossen werden können, dann aber zumindest die möglichen Schäden so gering wie möglich zu halten sind.
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Bemessung, Überflutungsschutz und Risikominimierung.
Überflutungsnachweise
In den Technischen Regeln und Normen (DIN EN 752, DIN 1986-100, DWA A118) ist bereits seit einigen Jahren festgeschrieben, dass für Niederschlagsereignisse, die über die üblichen Bemessungsregen hinausgehen, sogenannte Überflutungsnachweise geführt werden müssen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Wassermengen, die nicht im Entwässerungssystem gehalten werden können, an der Oberfläche schadlos bewirtschaftet werden müssen. Dies kann z.B. durch Rückhalt an der Oberfläche oder durch Ableitung auf Straßen oder Geländemulden erfolgen.
Zielgröße ist dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit des Bemessungsregens, der dem Überflutungsnachweis zugrunde gelegt wird. Üblicherweise ist dies ein Regen mit einer Wiederkehrzeit von T=30 Jahren.
Darüber hinaus wird in neuen Merkblättern (DWA M 119) und Leitfäden (z.B. BBSR 2015) gefordert, für noch stärkere Niederschläge Risiko-Betrachtungen durchzuführen. Methodisch lehnt sich die Risiko-Betrachtungen dabei an die EG-Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie an.
Verbindliche Zielvorgaben für die Risikominimierung infolge Starkregenereignissen in Siedlungsgebieten gibt es aktuell nicht.
Literatur
BBSR (2015): Fallstudiengestützte Expertise ‚Klimaanpassungsstrategien zur Überflutungsvorsorge verschiedener Siedlungstypen“. Herausgeber:Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Downloadbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ExWoSt/Studien/2012/Ueberflutung/Ueberflutung_node.html
DWA M119 (2014): DWA-Merkblatt M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef.