Sieker
Sieker
Die Regenwasserexperten

Herleitung von Maßnahmen

Raumpotentiale

Während die Defizitanalyse die Bereiche eines Gewässers identifiziert, in denen durch die Maßnahmenplanung Verbesserungen herbeigeführt werden müssen, wird durch eine gesonderte Analyse der Raumpotentiale ermittelt, an welchen Standorten die Umsetzung von Maßnahmen überhaupt möglich, bzw. unter erleichterten Bedingungen möglich ist. Die Ermittlung von Raumpotentialen ermittelt unter anderem die Besitzverhältnisse im Entwicklungskorridor eines Gewässers. Dort wo Flächen im Besitz der öffentlichen Hand sind, ist in der Regel mit einer schnelleren Maßnahmenumsetzung zu rechnen. Gleichzeitig werden schon im Vorfeld der Planung Flächen ermittelt, die als Maßnahmenstandorte ungeeignet erscheinen. Dazu gehören z.B. Gewässerabschnitte, in deren Entwicklungskorridor sich besondere Infrastrukturen (z.B. Autobahnen) oder Siedlungen befinden.

Strahlwirkungsprinzip

Zur Minimierung des Maßnahmenumfangs wird außerdem häufig auf ein naturgegebenen Mechanismus an Fließgewässern zurückgegriffen: Die Verdriftung von Organismen und Material durch die Fließbewegung eines Gewässers sorgt dafür, dass der positive Effekt von hydromorphologische hochwertigen Gewässerabschnitten auch unterhalb des Abschnitts wirkt. Dieses, als Strahlwirkungsprinzip bezeichnete Vorgehen findet seinen Eingang in die Maßnahmenplanung, in dem "gute Abschnitte" sich an einem Fließgewässer, wie an einer Perlenschnur  entlangziehen. Durch den positiven Vedriftungseffekt soll somit ein Gewässer auf seiner gesamten Länge in den "guten ökologischen Zustand " gebracht werden. Bestandteil des Strahlwirkungsprinzips sind :

a) die sogenannten Strahlursprünge: Bereiche, die sich im guten ökologischen Zustand befinden, oder durch eine entsprechende Maßnahmenplanung dieses Entwicklungsziel erreichen sollen

b) die sogenannten Strahlwege: Bereiche, die hydromorphologische Defizite aufweisen, die durch Maßnahmen nicht behoben werden können/sollen, die jedoch von stromaufwärts gelegenen Strahlursprüngen positiv in ihrer Besiedlung beeinflusst werden

c) Trittsteine: Kleinräumige Gewässerabschnitte, die Organismen als Refugialhabitat dienen

 Zur genauen Anordnung der verschiedenen Elemente gibt es umfassende Arbeiten, die im Auftrag der Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV, 2011) erarbeitet wurden

(LANUV (2011): Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis. LANUV-Arbeitsblatt 16; (http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/arbeitsblatt/arbla16/arbla16start.htm): 1-95

Gewässerunterhaltung

Während für die Etablierung von Strahlursprüngen häufig invasive, bauliche Maßnahmen benötigt werden, kann in Gewässerabschnitten mit extensivem Maßnahmenumfang bereits viel über eine Anpassung der Gewässerunterhaltung erreicht werden. Je nach Ausführung, können aus der Gewässerunterhaltung massive ökologische Schäden resultieren, z.B. durch Grundräumung oder der regelmäßigen Böschungsmahd. Gleichwohl ist die Gewässerunterhaltung für die Nutzung der Gewässer zur Vorflut häufig unumgänglich. Eine Anpassung der Gewässerunterhaltung durch veränderte Eingriffszyklen, schonendere Technik (z.B. Schwimmbagger statt Kettenfahrzeuge) oder aktive Förderung der Verschattung durch Unterbindung der Böschungsabholzung kann jedoch signifikante Verbesserung des Gewässerzustandes mit sich bringen. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind aus diesem Grund eine der wesentlichen Säulen der Maßnahmenplanung in Gewässerentwicklungskonzepten. Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten der Gewässerentwicklung im Rahmen der Unterhaltung finden sich z.B. im DWA M-610.

‹ zurück