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Die Regenwasserexperten

Gewässerentwicklung

Hintergrund

Europas Fließ- und Standgewässer leiden spätestens seit der Industrialisierung an den Folgen von Verbau, Begradigungen, Wasserentnahmen und  stofflichen Einleitungen durch den Menschen. Eine massive Einschränkung der ökologischen Funktionsfähigkeit war die Folge. Die Gewässer Europas von diesem „schlechten Zustand“ zu befreien und hin zu einem „guten ökologischen Zustand“ zu führen, war das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die im Jahre 2000 ratifiziert wurde. Die WRRL bündelte somit das in der Vergangenheit stark segmentierte Wasserrecht und bildet seit dem einen neuen Ordnungsrahmen für die nationalen Gesetzgebungen. In Deutschland wurden die Belange der WRRL im Jahre 2002 im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) implementiert.

Die WRRL zielt auf die Erfüllung von Umweltzielen bis spätestens zum Jahr 2027.  Die Zielerreichung soll im Rahmen von drei Bewirtschaftungszyklen erfolgen, die jeweils aus einer Bestandsaufnahme, einer Aktualisierung von Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne und sukzessive deren Umsetzung bestehen. Während der erste Bewirtschaftungszyklus bereits 2015 endete, liegen die Fristen des zweiten und dritten Bewirtschaftungszyklus in den Jahren 2021 und 2027. Inwiefern eine Fortschreibung der WRRL über das Jahr 2027 hinweg erfolgen wird  ist derzeit unklar.

Für die verschiedenen Gewässer  - Fließgewässer, Standgewässer und Grundwasser -  gibt es insgesamt vier übergeordnete Zielstellungen:

1)      Der gute ökologische und chemische Zustand

2)      Das gute ökologische Potential

3)      Der gute mengenmäßige Zustand (Grundwasser)

4)      Das Verschlechterungsverbot

Gewässerentwicklungs-Konzepte (GEK) dienen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Ermittlung der (Schad-)Stoffeinträge in Gewässer

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Wegweiser

Projekte 1
Autor
Dr.-Ing. Matthias Pallasch
+49 3342 3595-13
m.pallasch[at]sieker.de