Sieker
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Die Regenwasserexperten

Bemessung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Bemessungsgrundsätze

Für die Bemessung von Regenentwässerungsanlagen auf Grundstücken sind Regenspenden nach KOSTRA-DWD 2010 zu verwenden (Abschnitt 14.2). Die maßgeblichen Niederschlagsabflüsse ergeben sich aus der Berechnungsregenspende, der abflusswirksamen Fläche und dem Abflussbeiwert.

Die Bemessung der einzelnen Bauteile (Dachentwässerung, Grund- und Sammelleitungen, Rückhalteeinrichtungen, Hebeanlagen, etc.) erfolgt nach den einschlägigen Verfahren auf die hier nicht weiter eingegangen wird.

Maßgebliche Jährlichkeit für die Bemessung

Die Jährlichkeit für die Bemessung einer Regenentwässerungsanlage ergibt sich aus der Aufgabenstellung und muss unter Beachtung der Art und Nutzung des Gebäudes festgelegt werden. Für Grundstücksflächen, ausgenommen Dachflächen, ohne geplante Regenrückhaltung muss die Jährlichkeit mindestens einmal in 2 Jahren (T = 2) betragen, für die Entwässerung von Dachflächen mindestens einmal in 5 Jahren (T = 5) betragen.

Explizite Angaben zur maßgeblichen Jährlichkeit für Grundstücke mit Regenrückhaltung werden in der DIN 1986 nicht gemacht. In Abschnitt 14.9.4 heißt es aber „Die zulässigen Jährlichkeiten liegen in der Regel in der Größenordnung der Kanalnetzbemessung (DWA-A 118). Hier wäre zusätzlich ein Hinweis auf das DWA A 138 sinnvoll gewesen. Gemäß A 138 werden dezentrale Versickerungsanlagen üblicherweise auf eine Überlaufhäufigkeit von n = 0,2/a (entsprechend T = 5 Jahre) bemessen. Im DWA A 117 finden sich übrigens keine Vorgabe für die maßgebliche Jährlichkeit bei der Bemessung von Regenrückhalteräumen (RRR).

Maßgebliche Dauerstufe für die Bemessung

Nach Abschnitt 14.2.2 ist für die Bemessung ein maßgebende Regendauer von D = 5 Minuten zu berücksichtigen. Dies macht allerdings nur bei Anlagen ohne Rückhaltung Sinn. Bei Anlagen mit Rückhaltefunktion (Regenrückhalteräume inkl. dezentrale Anlagen wie z.B. Mulden oder Rigolen) ergibt sich die maßgebende Regendauer aus der Bemessung (Abschnitt 14.9.4, so wie es auch das DWA A 117 vorsieht. Dazu sind für den Rückhalteraum Zufluss- und Abflussvolumina für die verschiedenen Dauerstufen (5, 10, 15, 20, 30, 45, 60 Minuten …, 2, 3, 4, 6, 12, 24, 48, 72 Stunden) zu ermitteln. Die größte Differenz (=der ungünstigste Fall) ergibt das notwendige Speichervolumen.

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Wegweiser

Fachinformationen 4
Autor
Prof. Dr.-Ing. Heiko Sieker
+49 3342 3595-0
h.sieker[at]sieker.de