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Die Regenwasserexperten

02.11.2023:

Landesförderung von Baumrigolen in NRW

Die Umsetzung von Baumrigolen ist nach einem neuen Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ab sofort zuwendungsfähig über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW).
Baumrigolen gelten demnach als Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers. Die Förderung beschränkt sich auf Verfahrensvarianten bei denen Wasser gespeichert wird und das Wasser über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist, geführt wird.

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Autor
Dr.-Ing. Matthias Pallasch
+49 3342 3595-13
m.pallasch[at]sieker.de