Sieker
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Die Regenwasserexperten

16.02.2018:

Neuordnung maximale Einleitmengen und Überflutungsnachweise in Berlin

Zu Beginn dieses Jahres hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein neues Hinweisblatt herausgegeben, das für Planer von größeren Neubauprojekten wichtige Neuerungen enthält:

1.    Nachweis von maximalen Einleitmengen:

Bei Bauvorhaben im Einzugsgebiet eines Gewässers 2. Ordnung gilt eine maximale Abflussspende von 2 l/(s*ha), im Einzugsgebiet eines Gewässers 1. Ordnung oder im Einzugsgebiet der Mischwasserkanalisation von 10 l/(s*ha).
Ergibt sich hieraus aus dieser Regelung eine Einleitmenge von weniger als 1 l/s, wird aufgrund der technischen Machbarkeit die Drosselvorgabe auf 1 l/s begrenzt.

2.    Überflutungsnachweise:

Die zweite große Neuerung betrifft den Schutz vor Starkregenereignissen. Bei Grundstücksgrößen von mehr als 800 m2 ist zukünftig nach zuweisen, dass die Regenmenge im Falle eines Starkregens schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten wird und somit ein Schutz vor Überflutung bei Starkregen gegeben ist. Das Regenwasser darf nicht in den Straßenraum oder in angrenzende Grundstücke entlastet werden bzw. zu Schäden bei Dritten führen.
Die Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker unterstützt Sie gerne bei der Erstellung der entsprechenden Nachweise für Ihr Grundstück. Den Nachweis von maximalen Einleitmengen können Sie ggf. mit STORM.RWB/STORM.XXL selbstständig durchführen. Eine kostenlose Testversion können Sie sich hier herunterladen. Für die Erstellung von Überflutungsnachweisen empfehlen wir InfoWorks ICM von InnoAqua/Innovyze.
Informationen zur entsprechenden Verordnung finden Sie hier.

Eventuelle Fragen zur Software beantworten wir Ihnen gerne!

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